Die KI-Verordnung der EU: welche Pflichten schon gelten und welche noch kommen
Die KI-Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft und gilt gestaffelt. Die Verbote und die KI-Kompetenzpflicht gelten seit Februar 2025, die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025 und das Kernregime für Hochrisiko-KI seit August 2026; in Produkte eingebettete Hochrisikosysteme folgen 2027.
- Gestaffelt: zuerst die Verbote, dann die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, zuletzt das Hochrisikoregime.
- Pflichten hängen an Rollen — Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler — nicht an Unternehmen; eine Organisation kann mehrere zugleich innehaben.